Gültige Corona-Regelungen für das Schottenstadion

 

Wir bitten alle, die aufgeführten Punkte, Regelungen und Verhaltensvorschläge zur Erhaltung Ihrer und der
Gesundheit der anderen zu beachten.

 

Für alle gelten folgende Regelungen inkl. Zonenkonzept :

 

Zutritt :

  • Für Zuschauer im Schottenstadion gilt im Außenbereich die sogenannte „3G-Regel“. Danach ist der Zutritt zum gesamten Sportgelände nur für Personen erlaubt, die einen Nachweis einer Corona-Genesung (+90 Tage) oder einen Nachweis einer Grundimmunisierung, also vollständig geimpft mit zumindest einer 2. Covid-Impfung (+14 Tage), oder einen tagesaktuellen Negativtest vorlegen können.
  • Die 3G-Regel bedeutet aktuell, dass zum einen der Genesen-Nachweis nur noch für die ersten 90 Tage nach dem Befund des positiven PCR-Testes gilt (bisher 6 Monate). Zum anderen bedeutet der Status „Geimpft“ als Status einer vorliegenden Grundimmunisierung, dass zumindest zwei Corona-Impfungen erfolgt sein müssen und die 2. Impfung mindestens 14 Tage alt ist. Demnach erfüllen Personen mit einer Janssen-Impfung von Johnson & Johnson nicht mehr den Status „Geimpft“.
  • Der 3G-Nachweis ist erforderlich für Jugendliche ab einem Alter von 7 Jahren und er ist ggf. mit dem Personalausweis zu belegen. 
  • Der 3G-Nachweis gilt auch für alle Spieler/-innen sowie die Trainer, Betreuer und Vereinsfunktionäre.
  • Ausnahme für diese 3G-Regelung sind auch die Personen, die aufgrund medizinischer Kontraindikationen nicht geimpft werden dürfen, insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • Es gelten bereits beim Eintritt bzw. Zugang zum Sportgelände die bekannte Mindestabstandsregelung von 1,50 m.
  • Auf dem Sportgelände im Schottenstadion besteht die Empfehlung zum Tragen einer entsprechenden Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht mit FFP2- oder OP-Masken; keine Stoffmasken), wenn die Abstandsregelung von 1,50 m durch den SC Gresaubach als Veranstalter nicht durchgängig und vollumfänglich sichergestellt werden kann.
     

Eintritt und Zugang :

  • Beim Zugang ins Schottenstadion müssen sich alle ausnahmslos die Hände desinfizieren. Dafür stehen entsprechende Desinfektionsmittelspender bereit. 
     

Zuschauer :

  • Für alle Zuschauer gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen.
  • Zuschauer dürfen sich ausschließlich hinter den Barrieren aufhalten.
  • In allen Zuschauerreihen ist der Mindestabstand zu einem weiteren Zuschauer von mindestens 1,50m zu beachten. Ist dies nicht möglich, so wird empfohlen, dass die Zuschauer eine Maske tragen.
  • Der überdachte Bereich am Clubheim vor den Umkleidekabinen, der Schiedsrichterkabine und den Toiletten (Zone 2) ist bitte weitestgehend frei zu halten, um die Einhaltung des Mindestabstandes zu gewähren.
     

Abstandsregelung :

  • Es gilt die Bitte/Empehlung zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m.
  • Wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht einzuhalten ist, sollte eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden. 

     

Clubheim :

  • Für den Zutritt zum Clubheim als Innenbereich/Innengastronomie gilt für alle Personen über 6 Jahren die 3G-Regelung
  • Zudem gilt die für Innengastronomie bekannte Empfehlung zum Maskentragen bei allen Wegen innerhalb des Clubheimes, also bei allen Wegen innerhalb des Clubheimes, wie z.B. beim Gang zur Toilette, zu den Tischen oder dem Tresen.
     
  • Klar empfehlen wir auch im Clubheim die Abstandsregel von mindestens 1,50 m sowie die gängigen Hygieneregeln,
     

Allen Hinweisen der Vereinsverantwortlichen und allen Beschilderungen, Markierungen und Schildern vor und im Schottenstadion ist bitte Folge zu leisten.

 

Zusätzlich für Spieler, Trainer, Betreuer und Mannschaftsverantwortliche gilt im Schottenstadion :

 

  • In der Umkleidekabine wird auch das Tragen der Maske empfohlen.
  • Das Duschen im gemeinsamen Duschraum sollte nur mit maximal 5 Personen gleichzeitig genutzt werden.

 

Zur Verdeutlichung ist hier auch ein Luftbild des Schottenstadions, mit Hilfe dessen die hier beschriebenen Corona-Regelungen ggf. besser zu verstehen sind, zu finden.